Pflanzenkläranlage als Kleinkläranlage
Unsere erste Pflanzenkläranlage haben wir 1993 gebaut. Die horizontal durchströmte Anlage funktioniert stromlos und ist bis heute störungsfrei in Betrieb:
Die wasserrechtliche Genehmigung
Bei Reinigung von häuslichem Abwasser zählen Pflanzenkläranlagen rechtlich bis zu einer Anschlussgröße von 53 Einwohner oder 8.000 l Abwasser pro Tag zu den Kleinkläranlagen nach DIN EN 12566. Für die Errichtung einer Kleinkläranlage ist immer die Befreiung vom kommunalen Anschluss- und Benutzungszwang notwendig, sowie eine wasserrechtliche Genehmigung für die Einleitung von gereinigtem Abwasser in einen Vorfluter oder in den Untergrund (Versickerung). Die Antragsunterlagen für das Genehmigungsverfahren werden von uns angefertigt.
Die Genehmigung einer technischen Kleinkläranlage erfolgt immer anhand einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung. Bei naturnahen Kläranlagen handelt es sich in der Regel um individuell geplante Anlagen, die auf Grundlage des aktuellen Standes der Technik genehmigt werden. Für unsere Branche wird dieser in dem DWA-Arbeitsblatt A 262 „Grundsätze für Bemessung, Bau und Betrieb von Kläranlagen mit bepflanzten und unbepflanzten Filtern zur Reinigung häuslichen und kommunalen Abwassers“ vom November 2017 definiert.
Einen kurzen kritischen Abriss über dieses Regelwerk finden Sie hier: Jeder Branche sein Regelwerk!
Bauaufsichtliche Zulassung
Unsere Pflanzenkläranlage wurde im Oktober 2009 auf dem Prüffeld der Materialforschungs- und Prüfanstalt (MFPA) der TU Weimar aufgebaut. Sie hat dort erfolgreich den Prozess der bauartrechtlichen Zulassung durchlaufen. Das Deutsche Institut für Bautechnik hat folgende Zulassungsnummern erteilt:
Da diese Zulassungen noch auf den alten Regelwerkvorgaben beruhen, die ein überdimensioniertes Vorklärvolumen voraussetzen, planen wir unsere Anlagen in der Regel auf der Grundlage des aktuellen DWA-A 262 und garantieren die in den jeweiligen Ablaufklassen vorgegebenen Reinigungsziele.
Sie erhalten: 5 Jahre Gewährleistung auf die geforderten Ablaufwerte!
Da der Einsatzbereich von Pflanzenkläranlagen weit über den Normrahmen Kleinkläranlage hinausgeht, sind in unserer täglichen Praxis oft individuelle Dimensionierungsansätze notwendig. Nach mehreren Betriebsjahren bildet der Bodenfilter ein komplexes Ökosystem aus Wurzelraum, Mikroorganismen und Pflanzendecke. In jeder Klimazone, selbst in jeder Region mit unterschiedlichen Standortbedingungen verhält sich das System etwas anders. Bei der Planung und Auslegung vertrauen wir daher in erster Linie auf unsere langjährigen Erfahrungen und erst im zweiten Schritt schlagen wir in den einschlägigen Regelwerken nach.
Pflanzenkläranlagen sind begehbar. Es bilden sich keine offenen Wasserflächen. Ein Kontakt mit Abwasser ist ausgeschlossen.
Der bepflanzte Bodenfilter reinigt auch im tiefen Winter das Abwasser, obwohl das Schilf oberflächlich abgestorben ist.
Eine Schilfkläranlage kann auch nahe beim Wohnhaus errichtet werden. Es gibt keine Geruchsbelästigungen.
Stromlos und störungsfrei. Die Pflanzenkläranlage der Familie Bender ist seit 1993 im hessischen Gambach in Betrieb.
Jeder Branche sein Regelwerk!
Regelwerke definieren den Stand der Technik und jeder Planer benötigt gute Argumente, sollte er gegen diese Regeln verstoßen, denn kommt es zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, wird jeder Gutachter Sie anhand des Regelwerkes festnageln.
Daher wird auch bei überzogenen Vorgaben in den meisten Fällen so geplant, wie es das aktuelle Regelwerk vorschreibt. Nachfolgend ein Beispiel aus unserem Bereich:
Das Arbeitsblatt DWA-A 262 regelt den Bau von Pflanzenkläranlagen. Es ist mittlerweile in der dritten Fassung erschienen und weist in allen Fassungen hinsichtlich der geforderten Vorklärvolumina deutliche Unterschiede auf.
Anlagengröße | 4 EW | 10 EW | 20 EW | 50 EW |
ATV-A 262 Ausgabe Juli 1998 | 3.000 Liter | 6.000 Liter | 9.000 Liter | 26.000 Liter |
DWA-A 262 Ausgabe März 2006 | 6.000 Liter | 12.000 Liter | 16.500 Liter | 31.500 Liter |
DWA-A 262 Ausgabe Nov. 2017 | 3.000 Liter | 3.000 Liter | 6.000 Liter | 15.000 Liter |
Die Erkenntnis, dass eine Klärgrube mit 3.000 Liter Volumen für eine kleine Anlage ausreicht, hatten wir bereits im Jahre 1993, als es noch keine Regelwerke für Pflanzenkläranlagen gab. Mit dem ersten Arbeitsblatt im Jahr 1998 waren die vorgegebenen Volumina in etwa diejenigen, mit denen auch wir gute Erfahrungen gemacht hatten.
Im Jahr 2006 erschien eine weitere Auflage mit geforderten Vorklärvolumina, die teilweise doppelt so groß waren wie ursprünglich. Ein riesen Geschäft für die Grubenhersteller und Pflanzenkläranlagen wurden dadurch deutlich teurer.
Den technischen Wettbewerb hat es gefreut, denn sie konnten weiterhin mit kleinen Volumina weiterbauen. Nicht alle Genehmigungsbehörden haben den Unsinn mitgemacht, wir konnten in Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz viele davon überzeugen bei den bewährten kleineren Volumina zu bleiben. Im Jahre 2017 wurde das Regelwerk überarbeitet – jetzt können wieder ähnlich kleine Volumina wie 1998 verwendet werden.
Wartung von Pflanzenkläranlagen
Eigentümer einer Kleinkläranlage bezahlen keine Abwasserabgabe, sie sind jedoch verpflichtet die Funktion der Anlage regelmäßig der Wasserbehörde nachzuweisen. Für diese Wartungsarbeiten sind wir zertifiziert und können Ihnen einen Wartungsvertrag inkl. der Abwasseranalysen anbieten.
Nach mehr als 25 Jahren Betriebserfahrung mit Pflanzenkläranlagen behaupten wir:
Es gibt kein vergleichbares System, das mit derart geringen Betriebs- und Wartungskosten so zuverlässig und ausdauernd seine Aufgabe erfüllt.
Um die Funktion der Anlage langfristig zu erhalten, sollte die Anlage regelmäßig vom Betreiber kontrolliert und gepflegt werden. Die Pflege beschränkt sich auf die Entfernung von Fremdbewuchs und des abgestorbenen Schilfstrohs. Zusätzlich zu der Eigenkontrolle empfehlen wir jährlich eine einmalige Wartung durch uns. Bei der Wartung überprüfen wir die Funktion der Anlagenbeschickung, wir ermitteln die Höhe des Schlammpegels in der Vorklärung und ziehen eine Abwasserprobe. Die Ergebnisse und Empfehlungen fassen wir in einem Wartungsbericht zusammen.
Eine einmalige Wartung pro Kalenderjahr reicht bei unseren Anlagen aus.
In manchen Bundesländern und Landkreisen besteht dennoch die Pflicht Kleinkläranlagen 2-mal pro Jahr warten zu lassen. Diese Vorschrift ist bei technischen Anlagen gerechtfertigt, denn wenn dort die Technik ausfällt, läuft das Abwasser ungereinigt in die Umwelt.
Nach dem Motto jeder Branche sein Zertifikat wurden auch wir verpflichtet, uns für die Wartungstätigkeit von Kleinkläranlagen zertifizieren zu lassen. Nun entsenden wir unser Mitarbeiter zu regelmäßigen Schulungen und können Ihnen als zertifiziertes Wartungsunternehmen die Wartung von naturnahen oder von technischen Kleinkläranlagen anbieten.
Gerne erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot für die Wartung Ihrer Kleinkläranlage!
Gepflegt: Rechtzeitig im Frühjahr wird das abgestorbene Pflanzenmaterial entfernt und aufkommende Gehölzsämlinge abgesammelt.
Ungepflegt: Hat der Holunder einmal Fuß gefasst, ist er nur noch mit schwerem Gerät herauszuziehen.